SPD-Antrag: Zukünftig sollen Straßenverkehrsbehörden über die Aufstellung von stationären Blitzern entscheiden – Beispiel Schneeberg im Landkreis Miltenberg
Der Innenausschuss des Bayerischen Landtags hat heute beschlossen, dass die Aufstellung von stationären Blitzern auf Bayerns Straßen deutlich erleichtert werden soll. Die Entscheidung geht auf eine Initiative der BayernSPD-Landtagsfraktion zurück, die einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Derzeit gibt es in Bayern gerade einmal 24 solcher Anlagen, während in Baden-Württemberg über 1.000 in Betrieb sind. Die Kriterien für die Aufstellung waren in Bayern bisher so eng gefasst, dass sie kaum erfüllt werden konnten.
Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner setzt sich beispielsweise gemeinsam mit dem SPD-Ortsverein Schneeberg seit längerem für eine Verbesserung der angespannten Verkehrssituation in der dortigen Ortsdurchfahrt (B47) ein. „Neben einer Ausweitung der Tempo 30-Zonen, könnte das Aufstellen eines stationären Blitzers dafür sorgen, dass PKW und LKW sich konsequent an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten“, ist sich Fehlner sicher. „Gerade an den Engstellen des Dorfkerns kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und Radfahrer. Davon habe ich mich bei einer Ortbegehung Anfang des Jahres selbst überzeugen können.“ Bei einem weiteren Termin im April wurde der SPD-Landtagsabgeordneten dann von den SPD-Gemeinderäten ein Antrag mit rund 160 Unterschriften von fast allen direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern übergeben, den sie anschließend an das Bayerische Verkehrsministerium weiterleitete.
Bislang wurde die Forderung der Schneeberger nach einem stationären Blitzer, wie im wenige Kilometer entfernten Baden-Württemberg üblich, jedoch immer wieder mit der Begründung abgelehnt, es bestehe in diesem Bereich laut Statistik keine Unfallgefahr und daher sei eine dauerhafte Geschwindigkeitsmessung den Richtlinien zu Folge nicht möglich. Fehlner: „Stationäre Blitzer sollten aber nicht nur dort aufgestellt werden können, wo schon Unfälle passiert sind. Geschwindigkeitsmessungen dienen auch der Prävention, insbesondere vor Kindergärten, Schulen oder Seniorenwohnheimen. Es ist an der Zeit, dass die alten Richtlinien entsprechend geändert und überarbeitet werden.“
Demnach sollten zukünftig alleine die Straßenverkehrsbehörden über die Aufstellung von stationären Blitzern entscheiden, ohne dass – wie bisher – eine Genehmigung beim Verkehrsministerium eingeholt werden muss. „Die Kommunen – so wie im Fall Schneeberg – können schließlich am besten entscheiden, wo eine Verkehrsüberwachung sinnvoll und notwendig ist“, betont Fehlner. „Da braucht es keine Genehmigung aus dem fernen München.“ Der Innenausschuss hat jetzt mit breiter Mehrheit beschlossen, dass die Staatsregierung den Kriterienkatalog überarbeiten muss, so dass das Aufstellen stationärer Blitzer durch die Kommunen deutlich erleichtert wird.