Finanzielle Unterstützung für Kommunen am Bayerischen Untermain – Martina Fehlner: Über 2,5 Millionen Euro fließen in die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg

12. Oktober 2018

Der Bayerische Landtag hat jetzt die Informationen über die Verteilung der Bedarfszuweisungen / Stabilisierungshilfen 2018 erhalten. Von bayernweit 150 Millionen Euro gehen im Jahr 2018 auch über 2,5 Millionen Euro in die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg. Die Landtagsabgeordnete Martina Fehlner ist über diese guten Nachrichten auch deshalb besonders erfreut, weil die Erhöhung der sogenannten Bedarfszuweisungen / Stabilisierungshilfen eine langjährige und nachdrückliche Forderung der SPD-Landtagsfraktion ist, um Kommunen in Sondersituationen besser unterstützen zu können.

Wie Martina Fehlner mitteilt, fließen 2,55 Millionen Euro in den Landkreis Miltenberg, davon jeweils 700.000 Euro an die Gemeinden Faulbach und Eichenbühl, 500.000 Euro an die Stadt Amorbach, 400.000 Euro an die Gemeinde Altenbuch und 250.000 Euro an die Stadt Stadtprozelten. Im Landkreis Aschaffenburg erhält der Markt Mömbris 143.000 Euro.

Bedarfszuweisungen / Stabilisierungshilfen sind, wie die SPD-Politikerin erläutert, Mittel des Freistaats Bayern, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an Gemeinden, Städte und Landkreise fließen. Entschieden wird über die Anträge der Kommunen auf Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen im Verteilerausschuss, einem Gremium aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Staatsregierung.

Durch Bedarfszuweisungen wird der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden, Städten und Landkreisen im Einzelfall Rechnung getragen. Sie können auch zum Ausgleich von Härten gewährt werden, die sich bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen ergeben.

Die SPD-Landtagsfraktion tritt beim kommunalen Finanzausgleich insbesondere dafür ein, gezielt die Investitionskraft der Kommunen zu stärken, denn viele Gemeinden und Landkreise können die erforderlichen Investitionen aus eigener Kraft nicht mehr leisten. Fehlner nennt dafür drei zentrale Bereiche: „Handlungsbedarf besteht beim öffentlichen Nahverkehr, bei der Sanierung kommunaler Gebäude und bei Schwimmbädern.“

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