Finanzielle Unterstützung für Kommunen am Bayerischen Untermain – Martina Fehlner: Über 2,5 Millionen Euro fließen in den Landkreis Miltenberg

24. Oktober 2017

Der Bayerische Landtag hat heute die Informationen über die Verteilung der Be-darfszuweisungen/Stabilisierungshilfen 2017 erhalten. Das sind staatliche Gelder, die bayerische Gemeinden, Städte und Landkreise erhalten. Der Landtag hat dafür im Staatshaushalt insgesamt – wie bereits im Vorjahr – die Rekordsumme von 150 Mil-lionen Euro bereitgestellt.

Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner ist über diese guten Nachrichten auch deshalb besonders erfreut, weil die Erhöhung der sogenannten Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen eine langjährige und nachdrückliche Forderung der SPD-Landtagsfraktion ist, um Kommunen in Sondersituationen besser unterstützen zu können.

Wie Martina Fehlner mitteilt, fließen 2.511.488 Millionen Euro in den Landkreis Mil-tenberg, davon jeweils 500.000 Euro an die Gemeinden Altenbuch und Eichenbühl, 311.488 Euro an die Stadt Amorbach, 400.000 Euro an die Gemeinde Faulbach, 250.000 Euro an die Stadt Stadtprozelten sowie 550.000 Euro an den Markt Weilbach.

Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen sind, wie die SPD-Politikerin erläutert, Mittel des Freistaats Bayern, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an Gemeinden, Städte und Landkreise fließen. Entschieden wird über die Anträge der Kommunen auf Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen im Verteilerausschuss, einem Gremium aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Staatsregierung. Durch Bedarfszuweisungen wird der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden, Städten und Landkreisen im Einzelfall Rechnung getragen. Sie können auch zum Ausgleich von Härten gewährt werden, die sich bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen ergeben. Die SPD-Landtagsfraktion tritt in den laufenden Haushaltsberatungen im Landtag darüber hinaus dafür ein, gezielt die Investitionskraft der Kommunen zu stärken, denn viele Gemeinden und Landkreise können die erforderlichen Investitionen aus eigener Kraft nicht mehr leisten. Fehlner nennt dafür drei zentrale Bereiche: „Handlungsbedarf besteht beim öffentlichen Nahverkehr und bei der Sanierung kommunaler Gebäude und Schwimmbäder.“

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